Rente am Kapitalmarkt?
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- Kategorie: Inland
- Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Juni 2026 09:55
- Geschrieben von estro
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Die Vorschläge der Rentenkommission und die Eigentumsfrage
Wieder einmal steht die gesetzliche Rente auf der politischen Tagesordnung. Ende Juni legte die Rentenkommission der Bundesregierung in einem 76-seitigen Bericht 33 Empfehlungen für die Zukunft der Alterssicherung vor. In den Medien werden die Vorschläge überwiegend als notwendige Antwort auf den demografischen Wandel dargestellt. Die Menschen würden älter, heißt es, deshalb müssten entweder die Jüngeren höhere Lasten tragen oder die Älteren länger arbeiten und sich stärker privat absichern.
Diese Darstellung ist nicht neu. Seit Jahrzehnten wird die Rentendebatte immer wieder nach demselben Muster geführt. Die arbeitende Bevölkerung soll glauben, die Ursache der Probleme liege in einem Konflikt zwischen den Generationen: Die Jungen müssten für die Alten bezahlen, die Alten belasteten durch ihre steigende Lebenserwartung das System. Die eigentlichen Ursachen geraten dabei aus dem Blick. Wer die Vorschläge der Kommission genauer betrachtet, erkennt schnell, dass es im Kern um zwei Ziele geht: Erstens sollen die Menschen länger arbeiten. Zweitens sollen immer größere Teile der Alterssicherung den Finanzmärkten überlassen werden. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, die gesetzliche Rentenversicherung stehe unmittelbar vorm Zusammenbruch. Die Fakten sprechen eine andere Sprache. Der Beitragssatz wurde seit 2007 nicht erhöht und liegt seit 2018 stabil bei 18,6 Prozent. Von einem Zusammenbruch des Systems kann also keine Rede sein. Die angebliche Krise dient vor allem dazu, weitere Einschnitte als unvermeidlich erscheinen zu lassen.
Länger arbeiten – trotz steigender Produktivität
Besonders deutlich zeigt sich dies bei den Empfehlungen zum Renteneintrittsalter. Die Kommission schlägt vor, die Regelaltersgrenze künftig an die Lebenserwartung zu koppeln. Nach ihren eigenen Berechnungen würde dies zunächst zu einer Anhebung von 67 auf 67,5 Jahre führen. Gleichzeitig soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abgeschafft werden. Auch die Altersgrenze für langjährig Versicherte soll angehoben werden. Die Botschaft ist eindeutig: Wer Jahrzehnte gearbeitet hat, soll künftig noch länger arbeiten.
Die Begründung lautet, die Menschen würden heute länger leben. Aber schaut man auf die offiziellen Statistiken, sieht man dass die Lebenserwartung in der BRD seit vielen Jahren kaum noch steigt. Die Behauptung, die Menschen müssten deshalb immer länger arbeiten, ist selbst nach den Maßstäben der Kommission fragwürdig. Doch die Argumentation wirft vor allem eine einfache Frage auf: Wem kommen die gewaltigen Produktivitätssteigerungen der letzten Jahrzehnte eigentlich zugute?
Noch nie wurde mit so wenig Arbeitsaufwand so viel gesellschaftlicher Reichtum geschaffen wie heute. Technischer Fortschritt und Digitalisierung haben die Produktivität enorm gesteigert. Logisch wäre daher die Forderung, die Menschen an diesem Fortschritt teilhaben zu lassen – etwa durch kürzere Arbeitszeiten oder einen früheren Ruhestand.
Stattdessen geschieht das Gegenteil. Die Produktivitätsgewinne werden weitgehend privatisiert, während die Beschäftigten länger arbeiten sollen. Die Kommission behandelt dies als Sachzwang. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Entscheidung zugunsten der Interessen des Kapitals. Besonders zynisch wirkt diese Debatte für Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen. Wer jahrzehntelang auf dem Bau, in der Pflege, in der Industrie oder im Transportwesen gearbeitet hat, weiß, dass die Frage des Renteneintritts nicht allein von statistischen Durchschnittswerten der Lebenserwartung abhängt. Entscheidend ist, ob Menschen gesund und würdig ihren Ruhestand erleben können.
Besonders deutlich wird die gesellschaftliche Stoßrichtung der Empfehlungen dort, wo die Kommission über die Finanzierung spricht. Sie lehnt ausdrücklich ab, weitere Einkommensarten in die Finanzierung der Rentenversicherung einzubeziehen. Auch an der Beitragsbemessungsgrenze will sie festhalten. Einkommen aus Dividenden, Vermögen oder großen Kapitalanlagen bleiben damit weiterhin weitgehend außen vor. Während Beschäftigte länger arbeiten und zusätzliche Beiträge leisten sollen, bleiben große Vermögen und Kapitaleinkünfte unangetastet. Die Lasten sollen erneut vor allem von den Lohnabhängigen getragen werden. Das ist keine technische Entscheidung. Das ist Klassenpolitik.
Der alte Traum der Finanzmarktlobby
Noch bedeutender als die Anhebung des Rentenalters sind die Empfehlungen 27 bis 31. Hier fordert die Kommission eine stärkere Kapitaldeckung der Alterssicherung und die Einführung einer verpflichtenden gesetzlichen Kapitalrente.
Dafür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden. Ein zusätzlicher Beitrag von zwei Prozent des Einkommens soll am Kapitalmarkt angelegt werden. Zugleich soll die betriebliche Altersvorsorge weiter ausgebaut werden. Die Vorschläge sind keineswegs neu. Seit Jahrzehnten drängen Banken, Versicherungen, Investmentfonds und wirtschaftsnahe Lobbyverbände auf eine stärkere Privatisierung der Altersvorsorge. Schon bei der Einführung der Riester-Rente wurde versprochen, die Kapitalmärkte würden höhere und sicherere Erträge liefern als die gesetzliche Rentenversicherung. Die Realität sieht anders aus. Millionen Verträge brachten deutlich geringere Renditen als versprochen. Hohe Verwaltungsgebühren, Inflation und Niedrigzinsphasen schmälerten die Erträge erheblich. Dennoch kehrt die Forderung nach einer stärkeren Kapitaldeckung immer wieder zurück.
Wo verpflichtend Milliardenbeträge angelegt werden, entstehen gewaltige neue Geschäftsfelder für Banken, Fondsanbieter und Vermögensverwalter. Dass solche Vorschläge gerade unter einer Bundesregierung vorgelegt werden, deren Kanzler viele Jahre für BlackRock tätig war, überrascht kaum. Die Empfehlungen der Kommission bedeuten nicht nur eine Reform der Alterssicherung. Sie bedeuten auch die Erschließung neuer Profitquellen für die sog. Finanz„industrie“.
Das Märchen von der sicheren Aktienrente
Befürworter argumentieren, Kapitaldeckung mache die Rente zukunftsfester. Tatsächlich erhöht sie die Unsicherheit. Im Umlagesystem hängt die Rentenhöhe von Beschäftigung, Löhnen und politischen Entscheidungen ab. Bei der Kapitaldeckung kommen zusätzlich die Risiken der Finanzmärkte hinzu. Die Geschichte liefert zahlreiche Beispiele. In Chile führte die unter der Pinochet-Diktatur durchgesetzte Privatisierung der Rentenversicherung für viele Menschen zu unzureichenden Renten und einem massiven Anstieg der Altersarmut. Auch in Großbritannien und den USA erwies sich Kapitaldeckung keineswegs als Garant für Sicherheit. Wer kurz vor dem Ruhestand einen Börseneinbruch erlebt, kann erhebliche Teile seiner Altersvorsorge verlieren.
Die Kommission spricht von Chancen und Renditen. Über Risiken spricht sie deutlich weniger. Dabei ist die Geschichte des Kapitalismus reich an Finanzkrisen, Börsenzusammenbrüchen und Spekulationsblasen. Es gibt Zeiträume von Jahrzehnten, in denen reale Renditen kaum vorhanden waren. Die Vorstellung, die Finanzmärkte würden dauerhaft und zuverlässig für steigende Renten sorgen, beruht mehr auf Glauben als auf wissenschaftlicher Gewissheit.
Der Widerspruch zwischen Rentner und Aktionär
Aus marxistischer Sicht reicht die Kritik jedoch noch weiter: Die Gewinne, die Rentenfonds erzielen sollen, entstehen nicht aus dem Nichts. Sie beruhen auf der Aneignung von Mehrwert. Je höher die Rendite, desto stärker muss das Kapital bestrebt sein, Kosten zu senken, Arbeitsintensität zu erhöhen oder neue Profitquellen zu erschließen. Das Geld der Rentenfonds fließt deshalb häufig in genau jene Unternehmen und Finanzinvestoren, die Löhne drücken, Arbeitsplätze abbauen, Krankenhäuser privatisieren oder Wohnungen verteuern.
Ein bekanntes Beispiel war der Verkauf der Dresdner WOBA an den US-Fonds Fortress vor 20 Jahren. Solche Fonds verwalten häufig die Gelder großer Pensions- und Rentenfonds. Die Altersvorsorge von Millionen Beschäftigten wird dadurch mit Wohnungsspekulation, Privatisierungen und weltweiter Renditejagd verknüpft. Hier zeigt sich ein grundlegender Widerspruch. Als Beschäftigte haben die Menschen ein Interesse an höheren Löhnen, sicheren Arbeitsplätzen und guten Arbeitsbedingungen. Als Anleger in kapitalgedeckten Rentensystemen sollen sie zugleich auf möglichst hohe Gewinne der Konzerne hoffen. Die Kommission verkauft dies als Modernisierung. Tatsächlich bedeutet es eine stärkere Unterordnung der Alterssicherung unter das Finanzkapital.
Die eigentliche Frage: Wer besitzt den gesellschaftlichen Reichtum?
Die Kommission spricht ausführlich über Demografie, Beitragssätze und Lebenserwartung. Über Eigentum spricht sie kaum. Dabei liegt genau hier der Kern des Problems.
Die BRD gehört zu den wirtschaftlich leistungsfähigsten Ländern der Welt. Die Produktivität der Arbeit steigt seit Jahrzehnten. Der gesellschaftliche Reichtum wächst. Gleichzeitig konzentrieren sich Vermögen und Unternehmensgewinne in immer weniger Händen. Auch die häufig beschworene Belastung des Bundeshaushalts hält einer genaueren Prüfung nicht stand. Zwar steigen die Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung nominal an, ihr Anteil am Gesamthaushalt ist jedoch nicht gewachsen. Gleichzeitig übernimmt der Bund bis heute nicht sämtliche versicherungsfremden Leistungen. Tatsächlich entlasten die Beitragszahler der Rentenversicherung den Staatshaushalt teilweise sogar selbst. Die Rentenfrage ist deshalb keine Frage mangelnden Reichtums. Sie ist eine Frage seiner Verteilung. Verteilung ist jedoch nicht die Ursache, sondern die Folge der Eigentumsverhältnisse. Der Reichtum wird falsch verteilt, weil die entscheidenden Produktionsmittel privat angeeignet werden. Die Beschäftigten schaffen den gesellschaftlichen Reichtum. Über seine Verwendung entscheiden jedoch Eigentümer großer Unternehmen, Banken und Finanzkonzerne. Solange dies so bleibt, wird jede Rentendebatte früher oder später auf dieselbe Forderung hinauslaufen: länger arbeiten, mehr privat vorsorgen, geringere Ansprüche akzeptieren.
Eine andere Perspektive
Die DDR ging von einem grundsätzlich anderen Ansatz aus. Die Rentenversorgung war Teil eines umfassenden Systems sozialer Sicherheit. Sie beruhte nicht auf Kapitalmärkten, sondern auf gesellschaftlicher Verantwortung und den Ergebnissen der gesellschaftlichen Produktion. Kindererziehungszeiten, Invalidität, Pflege und andere gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten wurden berücksichtigt. Nicht die Rendite eines Kapitalkontos stand im Mittelpunkt, sondern die soziale Absicherung aller Menschen.
Entscheidend waren dabei andere Eigentumsverhältnisse. Die zentralen Bereiche der Wirtschaft befanden sich nicht im Besitz von Finanzkonzernen oder Aktionären, sondern standen im Volkseigentum. Die Alterssicherung wurde daher nicht als Problem der Renditeerwartungen von Kapitalanlegern behandelt, sondern als gesellschaftliche Aufgabe.
Die Vorschläge der Rentenkommission verlängern die Lebensarbeitszeit, stärken die Macht des Finanzkapitals und schwächen das Solidarprinzip. Die Debatte sollte deshalb nicht um die Frage kreisen, ob Jung oder Alt die Lasten tragen sollen, sondern wem der gesellschaftliche Reichtum gehört und wofür er eingesetzt wird.
Die Alterssicherung ist keine technische Frage der Demografie, sondern eine politische Frage der Eigentumsverhältnisse. Eine sozialistische Gesellschaft kann die steigende Produktivität nutzen, um den Menschen ein sicheres Leben im Alter, kürzere Arbeitszeiten und einen würdigen Ruhestand zu garantieren. Wer die Renten dauerhaft sichern will, kommt deshalb an der Eigentumsfrage nicht vorbei.
mn















